SCHEIDUNGSIMMOBILIE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir klicken Sie hier... als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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